Barrierefreiheitserklärung

  1. Informationen zur Barrierefreiheit und Konformität

Wir sind bemüht, unsere Website im Einklang mit dem Barrierefreiheitsgesetz (BaFG), welches die Richtlinie (EU) 2019/882 über die Barrierefreiheitsanforderungen für Produkte und Dienstleistungen (European Accessibility Act – EAA) umsetzt, barrierefrei zugänglich zu gestalten.

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Website https://www.pruegger.at

  • Informationen zum Dienstleistungserbringer

Autohaus Jakob Prügger GmbH
Grazerstraße 37
8071 Hausmannstätten bei Graz

Tel.: +43 3135 46504
Mail: info@pruegger.at

  • Allgemeine Beschreibung der angebotenen Dienstleistung auf der Website

Die Website des Autohauses Prügger bietet einen umfassenden Überblick über das Leistungsangebot als Mobilitätspartner im Süden von Graz. Nutzer:innen finden Informationen zu Neuwagen und Gebrauchtfahrzeugen – insbesondere KIA-Modelle und Emotion-Sportwagen – sowie zu ergänzenden Services wie Finanzierung, Versicherung, Fahrzeugvermietung, Reparatur und Pflege. Über Formulare können Probefahrten, Werkstatttermine und Anfragen direkt online vereinbart werden. Darüber hinaus informiert die Website über aktuelle Aktionen und Neuigkeiten rund um das Unternehmen.

  • Erfüllung der Barrierefreiheitsanforderungen

Im Einklang mit § 4 BaFG setzt die vorliegende Webseite die Vorgaben der harmonisierten Norm (EN) 301 549 um, d.h. diese Webseite ist insbesondere im Einklang mit den Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) Version 2.2 auf Level AA barrierefrei gestaltet. 

Die Einschätzung basiert auf einer Selbstbewertung.

Auf unserer Webseite wird das Barrierefreiheits-Plugin AccessGO (www.accessgo.de) von der DGfB Deutsche Gesellschaft für Barrierefreiheit mbH angeboten. Mit diesem können Nutzende unsere Webseite an individuelle Einschränkungen oder Präferenzen anpassen.

Die Einstellungen können über das AccessGO-Symbol abgerufen werden oder alternativ über die Tastenkombination “ALT + 1”. Alle Funktionen können auch mit der Tastatur gesteuert werden.

  • Unter anderem ist es dadurch möglich, folgende Aspekte anzupassen:
  • Schriftgröße
  • Kontrast
  • Hervorhebung von Links
  • Aktivieren eines Bildschirmlesers
  • Nutzung der Profile, um mehrere Einstellungen gleichzeitig zu aktivieren

Im Einzelnen wurden folgende Maßnahmen zur Umsetzung der Barrierefreiheitsanforderungen umgesetzt:

Technische Maßnahmen zur Verbesserung der Barrierefreiheit

  • Elemente mit dem Attribut aria-hidden wurden so angepasst, dass sie nicht mehr mit der Tastatur fokussierbar sind, um eine konsistente und störungsfreie Nutzung mit Screenreadern zu ermöglichen.
  • Die Hauptbereiche der Seite wurden klar durch eindeutige Landmarken ausgezeichnet. Doppelungen, etwa durch mehrere main-Elemente, wurden bereinigt und mit klaren Rollen versehen.
  • Die Überschriftenstruktur wurde überarbeitet und logisch sowie semantisch korrekt verschachtelt, um die Navigation für assistive Technologien zu erleichtern.
  • Zentrale Hauptüberschriften (h1) wurden auf allen relevanten Seiten eingefügt, um eine klare Orientierung und Struktur für Screenreader-Nutzer:innen sicherzustellen.

Optimierungen in Nutzerführung und Bedienbarkeit

  • Alle Buttons und Call-to-Action-Elemente (CTAs) wurden mit aussagekräftigen Beschriftungen und – wo erforderlich – zusätzlichen ARIA-Labels versehen.
  • Links, insbesondere in Bannern oder bei Social-Media-Icons, wurden mit sichtbarem oder maschinenlesbarem Text ausgestattet, sodass sie für Screenreader verständlich sind.
  • Navigationselemente und Hauptinhaltsbereiche wurden durch klar bezeichnete Landmarken eindeutig voneinander abgegrenzt, um die Orientierung mit assistiven Technologien zu verbessern.

Die Umsetzung erfolgt im Rahmen der technischen Möglichkeiten sowie der wirtschaftlichen Zumutbarkeit gemäß § 14 Abs. 3 BaFG.

Auf der Website sind PDF-Dokumente sowie ältere Inhalte verfügbar, die nicht barrierefrei sind. PDF-Dokumente stehen derzeit noch nicht in barrierefreier Form zur Verfügung. Benötigen Sie Hilfe bei der Nutzung solcher Inhalte, wenden Sie sich bitte an info@pruegger.at – wir bemühen uns, die Informationen so weit wie möglich in geeigneter Weise bereitzustellen. Ältere Inhalte, die vor dem 28.06.2025 veröffentlicht wurden, sind gemäß Barrierefreiheitsgesetz von der Verpflichtung zur Barrierefreiheit ausgenommen; eine nachträgliche Anpassung dieser Inhalte ist derzeit nicht vorgesehen.

Auf der Website sind Dokumente und Inhalte von Drittanbietern, die von uns weder entwickelt noch finanziert oder kontrolliert werden, enthalten. Für diese Inhalte Dritter kann bezüglich Vereinbarkeit mit den Barrierefreiheitsbestimmungen keine Aussage getroffen werden.

  • Kontaktaufnahme bei Barrieren

Wenn Sie auf Barrieren stoßen oder Informationen in barrierefreier Form benötigen, kontaktieren Sie uns bitte unter:

Tel.: +43 3135 46504
Mail: info@pruegger.at

  • Zuständige Aufsichtsbehörde

Sollte Ihre Anfrage unbeantwortet bleiben oder nicht zufriedenstellend bearbeitet werden, können Sie sich an die zuständige Stelle gemäß § 21 BaFG wenden:

Bundesamt für Soziales und Behindertenwesen (Sozialministeriumservice)
Babenbergerstraße 5, 1010 Wien
Web: www.sozialministeriumservice.at
E-Mail: info@sozialministeriumservice.at

Die Erklärung zur Barrierefreiheit wurde erstmalig am 01. Juli 2025 erstellt.

Letzte Aktualisierung: 01. Juli 2025